Partner gesucht

Durch eine treuhänderische Stiftung mit Ihrem Namen können Sie sich an der Behindertenstiftung beteiligen.

Merkmale der Treuhänderischen Stiftung

  • Keine juristische Person, nicht rechtlich selbstständig
  • Orgnisationsvertag mit Stiftungsträger Behindertenstiftung TANNENHOF, dem das Vermögen übertragen wird
  • Stifter kann einen eigenen Namen bestimmen

Vorteile der Treuhänderischen Stiftung als Partner der Behindertenstiftung

  • Gemeinsame Vermögensverwaltung durch die Stifter
  • Gezielte Förderung von Projekten
  • Stifter kann die Erüllung des Stiftungszwecks seiner Stiftung erleben
Das „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ ist seit 1.Januar 2007 in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen für Stiftungen
  • Vereinheitlichung und Anhebung des Spendenabzugs auf 20 % pro Ehegatte.
  • Spendenabzugsbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
  • Sonderausgabenabzug zum Grundstockvermögen einer Stiftung einmalig im Zehnjahreszeitraum 1 Mio. Euro pro Ehegatte.