Partner gesucht
Durch eine treuhänderische Stiftung mit Ihrem Namen können Sie sich an der Behindertenstiftung beteiligen.
Merkmale der Treuhänderischen Stiftung
- Keine juristische Person, nicht rechtlich selbstständig
- Orgnisationsvertag mit Stiftungsträger Behindertenstiftung TANNENHOF, dem das Vermögen übertragen wird
- Stifter kann einen eigenen Namen bestimmen
Vorteile der Treuhänderischen Stiftung als Partner der Behindertenstiftung
- Gemeinsame Vermögensverwaltung durch die Stifter
- Gezielte Förderung von Projekten
- Stifter kann die Erüllung des Stiftungszwecks seiner Stiftung erleben
Das „Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ ist seit 1.Januar 2007 in Kraft.
Die wichtigsten Änderungen für Stiftungen
Die wichtigsten Änderungen für Stiftungen
- Vereinheitlichung und Anhebung des Spendenabzugs auf 20 % pro Ehegatte.
- Spendenabzugsbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
- Sonderausgabenabzug zum Grundstockvermögen einer Stiftung einmalig im Zehnjahreszeitraum 1 Mio. Euro pro Ehegatte.