Wir über uns
1998 von den Eltern eines Bewohners des Tannenhofs als Gemeinschaftsstiftung errichtet, ist sie offen für unselbständige treuhänderische Stiftungen und Zustiftungen.
Die Behindertenstiftung Tannenhof ist rechtlich eigenständig und selbst handlungsfähig. Als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts ist sie unabhängig vom jetzigen und allen (möglicherweise) künftigen Trägern des Behindertenheims.
Lebensqualität von behinderten Menschen benötigt Betreuungszeit, für die immer weniger Geld vorhanden ist.
Bereits seit 1996 werden die Gelder für die Eingliederungshilfe behinderter Menschen gekürzt.
Seit der Betriebsführung durch die LWV. Eingliederungshilfe wurde das Personal im Tannenhof weiter verringert.
Über 70.000 Stunden pro Jahr stehen weniger für die Betreuung zur Verfügung.
Die Behindertenstiftung unterstützt durch private Zuwendungen die "aktivierende Betreuung" und
die Teilhabe der im Tannenhof lebenden Menschen am gesellschaftlichen Leben.
Rückblick 1999 bis 2009
Förderung zusätzlicher Betreuungszeit für die „aktivierende Betreuung“ mit über 30.200 Stunden.
Ausgaben 412.432 €
Einnahmen 420.955 €
Stiftungskapital
1999 51.129 €
2010 257.000 €