Aus der Satzung der Behindertenstiftung
§ 2 Stiftungszweck
Zweck der Stiftung ist, die "Eingliederungshilfe für Behinderte" durch Zuwendungen für die "aktivierende Betreuung" der Behinderten des Tannenhofes zu ergänzen. Der Zweck wird vorangig verwirklicht durch Beteiligung an Kosten für zusätzliche Begleipersonen.
Gefördert werden auch Aktivitäten der "Werkstatt für behinderte Menschen" (WfbM), die die Abwicklung verschiedenartiger Aufträge sichern und zusätzliche Mittel für die "aktivierende Betreuung" erwirtschaften.
§ 3 Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich mildtätige Zwecke.
Die Tätigkeit für die Stiftung und die Verwaltung der Stiftung erfolgen ehrenamtlich, also ohne Honorar.
Die mit der Tätigkeit und der Verwaltung verbundenen Auslagen werden erstattet.
§ 6 Kuratorium
Das Kuratorium setzt sich aus 5 Personen zusammen. Die Mitglieder sind ehrenamtlich tätig.
Ein Mitglied des Kuratoriums kann nicht zugleich Mitglied des Vorstands sein.
§ 7 Vorstand
Der Vorstand besteht aus bis zu drei Personen.